Praxis & Kosten

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– Gesetzlich & Privat –

Kassenzulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenkassen, Einzel- & Gruppentherapie sowie Übende Verfahren. Behandlung von Gesetzlich Versicherten, Privatversicherten, Beihilfeberechtigten & Selbstzahler.

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist abhängig von Ihrer Versicherung; gesetzlich, privat, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler. Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten und je nach Krankenkasse und Ihrem Versicherungsvertrag ist das Vorgehen zum Teil ein anderes. Aus diesem Grund rate ich Ihnen unbedingt direkt nach unserer Terminvereinbarung die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären, ggf. benötigte Antragsformulare anzufordern und mitzubringen.

Bild von Markus Winkler auf Pixabay

Tipps zu den verschiedenen Vorgehen:

* Vorgehen bei Gesetzlich Versicherten (GKV): Die ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) ist grundsätzlich eine Kassenleistung.

* Vorgehen bei Privatversicherte (PKV): Die ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) ist grundsätzlich eine Kassenleistung, es gibt jedoch individuelle Vertragsbedingungen und Leistungsumfänge. Kontakt mit Ihrer Privaten Krankenkasse? Formulare für den Antrag auf Psychotherapie notwendig? Erhalten? Bitte mitbringen.

* Vorgehen für Beihilfeberechtigte: Beihilfeberechtigt sind Beamte (z.B. Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten, Richter, Referendare, uvm.) & Ihre Familienangehörigen. Kontakt mit Ihrer Beihilfestelle? Formulare für den Antrag notwendig? Erhalten? Bitte mitbringen.

* Vorgehen Sozialamt: Wenn Sie nicht krankenversichert sind und in einer finanziellen Notlage sich befinden, können sie auch die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen.

* Vorgehen für Selbstzahler: Sie übernehmen die Kosten selbst. Dies hat ggf. den Vorteil für Sie, einerseits, dass keine Diagnose an Ihre Krankenkasse weitergeleitet werden muss und und andererseits, dass Sie vorab sowie im Verlauf keinen Zeitaufwand zur Klärung und Abwicklung benötigen. Tipp: Die entstandenen Kosten für Sie (z.B. Termin & Fahrtwege) können Sie ggf. in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen.

Zu Beratung, Paartherapie & Sexualberatungen: dies sind grundsätzlich keine Kassenleistungen und sind daher immer – unabhängig ob Privat- oder Kassentherapeut – Selbstzahlerleistungen.

Meine Empfehlung: weitere sehr ausführliche Informationen s.h. „Wege zur Psychotherapie“ von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtk), online Patientenbroschüre & Internetseite, https://www.wege-zur-psychotherapie.org/. Die Broschüre ist in deutscher, englischer & türkischer Sprache erhältlich.

Meine Meinung: das System rund um die Psychotherapie ist sehr verwirrend und viele Menschen warten immer noch zu lange sich bei seelischem Leiden professionelle Hilfe zu suchen, einen Psychotherapeuten, Facharzt und/oder Hausarzt zu kontaktieren. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Scheu & Angst vor Kontaktaufnahme, Vorurteile & Annahmen sowie fehlendes Wissen über die Psychotherapie und unter anderem fortgeschrittene psychische Erkrankung, die es einem unmöglich macht und erscheint sich Hilfe zu holen. Sie können dies mit einer körperlichen Erkrankung vergleichen, auch hier ist es zumeist nicht ratsam zu warten und noch länger als nötig Schmerzen & Leid zu ertragen sowie eine Chronifizierung zu riskieren.

Deshalb – scheuen Sie bitte nicht uns zu kontaktieren – anzurufen, wenn die Mailbox erscheint auf diese zu sprechen – wir werden Sie zurück rufen. Sie können uns auch eine Email schreiben. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch & persönlich und unterstützen Sie dabei eine für Sie passende Lösung zu finden.